Neue Regeln zur Systembeteiligung von Serviceverpackungen nach der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR)!
Lücken bei der Lizenzierung sollen geschlossen werden.
Bereits seit dem 01. Januar 2019 müssen systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einem Dualen System angemeldet und der Hersteller der Verpackung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) registriert sein.
Für die Serviceverpackungen ergeben sich mit Inkrafttreten der neuen Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) in Verbindung mit dem Deutschen Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) zum 12.08.2026 einige grundlegende Änderungen.
So war es bei der Serviceverpackung in der Regel erlaubt, die Systembeteiligungspflicht auf den Vorlieferanten zu übertragen und diesen mit der Meldung der in Umlauf gebrachten Serviceverpackungen zu beauftragen. Der Vorlieferant beteiligte also die Serviceverpackungen im Auftrag des Kunden bei einem Dualen System und stellte die Lizenzgebühren dem Auftraggeber (z. B. der Reinigung oder Wäscherei) in Rechnung.
Mit der neuen PPWR ist dieses nicht mehr zulässig!
Alle Serviceverpackungen wie Drahtbügel, Hosenstege, Hemdenpappen, Tragetaschen, Flachbeutel usw. müssen vom ersten Inverkehrbringer direkt bei einem Dualen System lizenziert werden.
Was ändert sich für Sie als Kunde beim Kauf von Serviceverpackungen konkret?
Wir als Firma REWAKON GmbH, gelten nach der neuen Gesetzeslage in vielen Fällen als erster Inverkehrbringer und müssen nach der Erweiterten Herstellerverantwortung dann die Serviceverpackungen direkt selber lizenzieren. Die dadurch fälligen Gebühren müssen wir Ihnen weiter belasten und weisen diese auf unseren Rechnungen wie gewohnt als Systembeteiligungsgebühren aus! Das betrifft dann jeden Kunden. Sie haben als Kunde nach dem neuen Gesetz keine Möglichkeit mehr diese Lizenzierung ggf. selbst vorzunehmen. Daher muss auch jeder Kunde, diese durch uns ausgewiesenen Lizenzgebühren bezahlen.
In folgenden Fällen gelten Sie als „Erweiterter Hersteller“ und stehen selbst in der Systembeteiligungspflicht:
- Serviceverpackung auf Rollen
- bedruckte Verpackungen mit Ihrem Namen oder Logo
Die Ausnahmen in unserer Branche betreffen insbesondere das Einschlagpapier und Folien auf der Rolle zum Einpacken von Wäsche und Kleidungsstücken. Hier geht man davon aus, dass erst mit dem Zuschnitt einer entsprechenden Länge, eine fertige Verpackung entsteht. Dadurch wird die Reinigung bzw. die Wäscherei zum Hersteller der Serviceverpackung und muss die Lizenzierung selbst vornehmen. Es gibt nach der neuen PPWR auch kein Delegationsrecht mehr. Das heißt, Sie müssen diese Art der Verpackung dann selber bei einem Dualen System melden und sich ebenfalls bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) registrieren und entsprechende Verbrauchsmengen auch dort melden.
Das gilt auch für bedruckte Serviceverpackungen mit Ihrem Logo oder Namen. Diese muss auch selbst von Ihnen lizenziert werden.
Siehe hierzu: https://lucid.verpackungsregister.org
Unter diesem Link finden Sie auch alles Wissenswerte zur neuen Gesetzeslage (PPWR) und welche weiteren Auswirkungen diese auf Ihr Unternehmen haben könnten.